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Fussballplatz Hofmatt bleibt weiterhin geschlossen

Vorstandssitzung via Videokonferenz 07.05.2020

Anlässlich seiner erneut via Videokonferenz durchgeführten ordentlichen Sitzung von gestern, Mittwoch, 6. Mai 2020, befasste sich der Vorstand des FC Diegten-Eptingen unter anderem intensiv mit dem Musterschutzkonzept Covid-19 für Fussballvereine aus dem Kanton Basel-Landschaft welches durch den FVNWS auf Grundlage der Vorlage des SFV erstellt und vergangenen Freitag den Vereinen zur Verfügung gestellt hatte.

Der Bundesrat hat am 29. April 2020 in der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2, Transitionsschritt 2: Schulen und Einkaufsläden sowie Sportbereich) das Vorgehen für die schrittweise Wiederaufnahme der Trainings- und Bewegungsaktivitäten von Sportorganisationen unter Einhaltung der gesundheitlichen/epidemiologischen Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit festgelegt.

Ab 11. Mai 2020 können der Breiten- und der Leistungssport unter klaren Vorgaben den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen.

Leider zeigte sich bei der Prüfung der Realisierbarkeit schon früh, dass die geforderten Hygienemassnahmen weit über das gehen würde, was ein Club im Amateurfussballbereich mit realistischen Mitteln stemmen könnte.

Neben der Benennung des Covid-19 Beauftragten welcher zur Sicherstellung der Vorgaben praktisch bei jedem Training vor Ort sein müsste, wären auch die Massnahmen zur durchgehenden Desinfizierung sämtlicher Sportgeräte und sanitären Anlagen nach jedem Training überaus personal- und kostenintensiv. Das Duschen auf dem Trainingsgelände und somit die Nutzung der Garderoben wären ebenfalls untersagt. Zudem könnte aufgrund der Beschränkung der Personenzahl auf vier Fünfergruppen pro Standartfeld und in unserem Fall vielleicht eine weitere auf dem Trainingsfeld jeweils nur eine Mannschaft pro Zeitfenster trainieren. Die Kontaktbeschränkungen würden zudem nur Trainingseinheiten zulassen, welche sich mit Kondition und im beschränkten Umfang mit Technik befassen. Insbesondere für den Konditionsteil ist nicht zwingendermassen ein Gruppentraining erforderlich.

Ein weiteres Ausschlusskriterium bilden die Vorschriften bezüglich An- und Abreise, in denen Fahrgemeinschaften zu unterlassen sind, und die Anreise unter ausdrücklicher Vermeidung der Benützung des öffentlichen Verkehrs zu erfolgen hätte. Die jeweils einzeln zu erfolgende Anfahrt via Auto ist aufgrund der sonst schon limitierten Parkkapazität ungeeignet. Bei Juniorenteams würde dies zudem der Anforderung widersprechen, dass während des Trainingsbetriebs keine Zuschauer/innen, Eltern oder Funktionäre/innen ohne speziellen Auftrag auf der Anlage zugelassen sind. Die eher abgelegene Lage der Sportanlage Hofmatt macht eine Anreise zu Fuss für die meisten Mitglieder unrealistisch.

Aus all diesen Gründen hat der Vorstand entschieden, die Lage weiterhin zu beobachten und die künftigen Lockerungsschritte des Bundesrates abzuwarten. Über die Freigabe der Sportanlage Hofmatt wird somit erst entschieden, wenn die Hygienemassnamen eine für den FC Diegten-Eptingen vertretbare Dimension angenommen haben.

Aufgrund des vorgenannten Fehlen von Publikumsverkehr und der derzeit ebenfalls hohen Hygieneanforderungen nach der Lockerung im Gastrobereich, bleibt auch die Clubwirtschaft bis auf weiteres geschlossen.

Bis zum nächsten Lockerungsschritt durch den Bundesrat wird sich der Vorstand weiterhin eingehend mit der Vorbereitung und Planung der Saison 2020/2021 befassen.

05.05.2020 - Schutzkonzept des SFV zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs in Kleingruppen

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