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Lockerung Massnahmen

Stand: 19.04.2021

Spiele

Gemäss den Vorgaben des Bundes gelten ab dem 19. April 2021 folgende Bestimmungen:

  • Fussballtrainings und -wettkämpfe von Kindern und Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr (Jahrgang 2001 und jünger) im Innen- und Aussenraum dürfen durchgeführt werden.
  • Ab dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000 und älter) können im Fussball Konditions- oder Techniktrainings ohne Körperkontakt in Gruppen bis maximal 15 Personen (inkl. Trainer/in) im Freien ohne Gesichtsmaske durchgeführt werden. Trainings ab dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000 und älter) in Gruppen bis maximal 15 Personen (inkl. Trainer/in) mit Körperkontakt sind neu mit Gesichtsmaske erlaubt.
  • Wettkämpfe sind für alle ab dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000 und älter) faktisch weiterhin verboten (Obergrenze von 15 Personen).

Zugang Spieler, Schiedsrichter und Funktionäre: Frei wählbar.

Zuschauer: Der Besuch von Trainings- und Spielen ist aufgrund der momentan geltenden bundesrechtlichen Bestimmungen verboten! Juniorenspiele sind als "geisterspiele" durchzuführen.

Clubwirtschaft: Die Öffnung während Sportanlässen ist verboten.

Garderoben: Die Garderoben 1+2 sind fix dem Heimteam, die Garderoben 3+4 dem Gästeteam zugeordnet. Zum Umziehen sind die Mannschaften auf die beiden Garderoben zu verteilen um den Mindestabstand einhalten zu können.

Duschen: Die Duschen dürfen von maximal drei Personen gleichzeitig benutzt werden.

 

Training

Generelle Schutzmaskenpflicht für Personen ab 12 Jahren welche nicht unmittelbar trainieren.

Garderoben: Die Garderoben 1+2 sind fix den Aktivteams zugeordnet, während die Garderoben 3+4 für unsere Junioren reserviert sind. Zum Umziehen sind die Mannschaften auf die beiden Garderoben zu verteilen um den Mindestabstand einhalten zu können.

Duschen: Die Duschen dürfen von maximal drei Personen gleichzeitig benutzt werden.

Präsenzliste: Ist für jedes Training zu führen und mindestens 14 Tage aufzubewahren!

 

Information des Schweizerischen Fussballverbandes

Liebe Vereinsvertreter*Innen, liebe Fussball-Freund*innen

Der Bundesrat hat gestern Mittwoch neue Lockerungen der Corona-Massnahmen mit Wirkung ab Montag 19. April 2021 verkündet, u.a. auch für den Amateursport von Erwachsenen. Leider haben diese Lockerungen jedoch kaum positive Auswirkungen für den Fussball, dies mit Ausnahme der Möglichkeit, bei gewissen Spielen (siehe unten) wieder bis zu 100 ZuschauerInnen oder maximal ein Drittel der Kapazität zulassen zu können. Allerdings gelten hierfür strenge Auflagen (Sitzplatzpflicht, Maske, Abstand, keine Verpflegungsangebote, etc.). Für Details zum Entscheid des Bundesrates verweisen wir auf die Medienmitteilung des Bundesrates und die weiterführenden Links (u.a. zu einem hilfreichen FAQ) an deren Ende.

Obwohl wir uns bei verschiedenen Stellen für Öffnungen für den Fussball stark gemacht haben, bleibt es somit für uns alle bei den folgenden Bedingungen für die aktive Ausübung unseres geliebten Sports:

Weiterlesen

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Trainingsbetrieb pausiert auch bei Junioren

Aufgrund der neuerlichen anpassung der Corona-Verordnung am 8. Dezember durch den Regierungsrates Basel-Landschaft, wird der Trainingsbetrieb ab 11. Dezember 2020 bis voraussichtlich 17. Januar 2021 leider auch bei den Junioren komplett eingestellt.

  • Geändert am .

Regierungsrat "harmonisiert" COVID-19-Massnahmen auf kantonaler Ebene

Altersgrenze für Sport ohne Einschränkung in Baselland auf 12 Jahre gesenkt

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat die bundesweite Bestimmung vom 28. Oktober, dass sportliche Aktivitäten für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre ohne massgebende Einschränkungen weiterhin möglich sind, angepasst und die Altersgrenze auf 12 Jahre gesenkt. Das heisst, alle Fussballteams mit Spielerinnen und Spielern über 12 Jahre dürfen im Baselbiet ab sofort nur noch Einzeltrainings oder Techniktraining ohne Körperkontakt betreiben.

Diese schweizweit einzigartige Sonderregelung gilt nur im Kanton Basel-Landschaft und zwar vom 11. November 2020 bis zum 10. Januar 2021. Die übrigen Bestimmungen des Bundes, zum Beispiel das komplette Wettkampfverbot im nicht-professionellen Sportbereich, bleiben unverändert bestehen.

Medienmitteilung Regierungsrat

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Meisterschaftsbetrieb per 28. Oktober 2020, 24:00 unterbrochen

Update 29.10.2020 11:38

Aufgrund der aktuellen Verordnung des Bundesrates ist der Spielbetrieb per sofort unterbrochen. Unterbrochen bzw. verboten ist auch der Trainingsbetrieb unserer Aktivmannschaften.

Gemäss Mitteilung des FVNWS von heute Morgen, soll das letzte noch ausstehende Auswärtsspiel unserer 1. Mannschaft in Bubendorf – sofern es die epidemiologische Lage erlaubt – im Frühjahr im Vorfeld des Frühjahrsrundenstarts neu angesetzt werden.

Auch die Meisterschaft unserer beiden 5. Liga Teams wird unterbrochen und je nach Tabellenstand ebenfalls im Vorfeld der Frühjahresmeisterschaft 2021 neu angesetzt oder, falls für beide am Spiel beteiligte Mannschaften keine Chance auf einen Aufstiegsplatz mehr besteht, mit 0:0 gewertet werden.

Die Trainings unserer Junioren C bis G können vorderhand wie geplant weiter geführt werden. Ob in diesem Jahr, wie sonst üblich, auch ein Hallentraining angeboten wird, entscheidet der Vorstand in den nächsten Tagen nach Rücksprache mit den jeweiligen Gemeinden der Hallenstandorte.

Den vollen Wortlaut der Wettspielkommision findet ihr hier.

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Aktualisiertes Schutzkonzept per 21. Oktober 2020

Aufgrund der aktuellen Vorgaben und zum Schutz aller Besucher gelten auf dem Sportplatz Hofmatt folgende Schutzmassnahmen:
👉 Allgemeine Maskenpflicht ab dem 12. Lebensjahr auf dem gesamten Areal
👉 Nur symtomfrei an Spiele
👉 Hygiene-Regeln des BAG beachten
👉 Halten Sie Abstand zu anderen Personen
👉 Essen, Trinken und Rauchen ist nur sitzend gestattet
👉 Bezahlen Sie wenn immer möglich mit Karte

Der Vorstand hat anlässlich seiner ausserordentlichen Sitzung das Schutzkonzept Hofmatt überarbeitet. Dieses gilt per sofort und ist wie bis anhin jederzeit mit weiteren Informationen unter www.fcde.ch/covid-19 abrufbar.

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Neue Corona-Massnahmen des Bundesrates ab 19. Oktober 2020

Der Bundesrat hat angesichts der stark ansteigenden Fallzahlen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie in den vergangenen zwei Wochen dringliche und schweizweite Massnahmen beschlossen. Was bedeutet das für den Trainings- und Spielbetrieb im regionalen Fussball? Dieser kann unter den bisherigen und neu erweiterten Schutzmassnahmen weiterhin abgehalten werden. Hier die wichtigsten Punkte der neuen Bestimmungen, die ab SOFORT zu beachten sind:

  • Sportanlagen unterliegen der generellen Maskenpflicht, die vom Bundesrat ab 19. Oktober 2020 angeordnet worden ist. Das heisst, auch sämtliche aktiven Nutzerinnen und Nutzer von Sportanlagen haben in allen Situationen, in denen sie nicht im unmittelbaren Sportbetrieb sind, eine Maske zu tragen. Das gilt auch für die Wege von und zu den Garderoben/Duschen.
  • Zuschauerzonen müssen – bei gleichzeitig geltender genereller Maskenpflicht - in Sektoren à 100 Personen eingeteilt werden. Dies gilt insbesondere auch für Stehplätze auf Balkonen vor Clubrestaurants, wie sie viele Vereine in unserem Verbandsgebiet kennen.
  • In Clubrestaurants darf nur sitzend konsumiert werden. Die Maske darf nur am Sitzplatz für das Essen und Trinken abgenommen werden. Im Weiteren gelten die Vorgaben des Schutzkonzeptes der Gastronomie
  • Wir empfehlen, auf die Durchführung von Vereinsversammlungen etc. in geschlossenen Räumen vorderhand zu verzichten (Beschränkung von privaten Anlässen auf 15 Personen).
  • Auf den Handschlag (auch Faust an Faust) ist weiterhin auch innerhalb von Teams zu verzichten.
  • Weiterhin gelten die Hygienemassnahmen (Hände waschen und regelmässig desinfizieren) und die Abstandsregelung (1,5 m ausserhalb des unmittelbaren Sportbetriebs)

Wir danken allen Fussballerinnen und Fussballern und sämtlichen Interessierten am Regionalfussball, dass sie mit ihrem eigenverantwortlichen Verhalten dazu beitragen, dass die Verbreitung des Virus wieder effizient eingedämmt werden kann und wir so einen substanziellen Beitrag zur Funktionalität unseres Gesundheitssystem leisten.

FVNWS

Aufgrund der Verordnung des Bundesrates vom 18.10.2020 gilt auf der gesamten Sportanlage Hofmatt per sofort eine Maskenpflicht für personen ab 12 Jahre sowohol bei Trainings und bei Spielen. Die Maske darf lediglich zum Duschen, bei der unmittelbaren Ausübung der sportlichen Tätigkeit oder während der Konsumation im Clubrestaurant und auch dann nur sitzend abgenommen werden. Der Vorstand des FCDE wird das ensprechende Schutzkonzept am Abend des 21.10.2020 anpassen und an dieser Stelle veröffentlichen.

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