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Neue Corona-Massnahmen des Bundesrates ab 19. Oktober 2020

Der Bundesrat hat angesichts der stark ansteigenden Fallzahlen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie in den vergangenen zwei Wochen dringliche und schweizweite Massnahmen beschlossen. Was bedeutet das für den Trainings- und Spielbetrieb im regionalen Fussball? Dieser kann unter den bisherigen und neu erweiterten Schutzmassnahmen weiterhin abgehalten werden. Hier die wichtigsten Punkte der neuen Bestimmungen, die ab SOFORT zu beachten sind:

  • Sportanlagen unterliegen der generellen Maskenpflicht, die vom Bundesrat ab 19. Oktober 2020 angeordnet worden ist. Das heisst, auch sämtliche aktiven Nutzerinnen und Nutzer von Sportanlagen haben in allen Situationen, in denen sie nicht im unmittelbaren Sportbetrieb sind, eine Maske zu tragen. Das gilt auch für die Wege von und zu den Garderoben/Duschen.
  • Zuschauerzonen müssen – bei gleichzeitig geltender genereller Maskenpflicht - in Sektoren à 100 Personen eingeteilt werden. Dies gilt insbesondere auch für Stehplätze auf Balkonen vor Clubrestaurants, wie sie viele Vereine in unserem Verbandsgebiet kennen.
  • In Clubrestaurants darf nur sitzend konsumiert werden. Die Maske darf nur am Sitzplatz für das Essen und Trinken abgenommen werden. Im Weiteren gelten die Vorgaben des Schutzkonzeptes der Gastronomie
  • Wir empfehlen, auf die Durchführung von Vereinsversammlungen etc. in geschlossenen Räumen vorderhand zu verzichten (Beschränkung von privaten Anlässen auf 15 Personen).
  • Auf den Handschlag (auch Faust an Faust) ist weiterhin auch innerhalb von Teams zu verzichten.
  • Weiterhin gelten die Hygienemassnahmen (Hände waschen und regelmässig desinfizieren) und die Abstandsregelung (1,5 m ausserhalb des unmittelbaren Sportbetriebs)

Wir danken allen Fussballerinnen und Fussballern und sämtlichen Interessierten am Regionalfussball, dass sie mit ihrem eigenverantwortlichen Verhalten dazu beitragen, dass die Verbreitung des Virus wieder effizient eingedämmt werden kann und wir so einen substanziellen Beitrag zur Funktionalität unseres Gesundheitssystem leisten.

FVNWS

Aufgrund der Verordnung des Bundesrates vom 18.10.2020 gilt auf der gesamten Sportanlage Hofmatt per sofort eine Maskenpflicht für personen ab 12 Jahre sowohol bei Trainings und bei Spielen. Die Maske darf lediglich zum Duschen, bei der unmittelbaren Ausübung der sportlichen Tätigkeit oder während der Konsumation im Clubrestaurant und auch dann nur sitzend abgenommen werden. Der Vorstand des FCDE wird das ensprechende Schutzkonzept am Abend des 21.10.2020 anpassen und an dieser Stelle veröffentlichen.

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